Anmeldungpflicht für Besucher*innen (Registrierung)

 

Aufgrund der aktuellen Situation sind alle Personen, die Liedvorträge und Konzerte in der Stadtkirche besuchen, verpflichtet, sich anzumelden resp. zu registrieren. Mit dieser Maßnahme wird die Rückverfolgung der Konzertbesuchenden für den Fall, dass sich eine mit dem Coronavirus infizierte Person in der Kirche aufhalten sollte, sichergestellt. Auf Anfrage können die Daten den Behörden weitergeleitet werden. Nach 14 Tagen werden die Daten der Konzertbesuchenden gelöscht.

Ausgenommen von der Anmeldung und der Registration sind Sängerinnen und Sänger, die Liedvorträge halten. Sie sind über ihre Chöre angemeldet/registriert. 

Die Online-Registrierung ist abgeschlossen. Spontane BesucherInnen können sich am Samstag und Sonntag vor der Kirche registrieren lassen, um Einlass in die Kirche zu erhalten. Mit Wartezeiten muss gerechnet werden). 

Ein- und Auslass in die Kirche für Publikum ist nur während den Lüftungspausen möglich (ca. jede 1/2 Stunde).