Schutzkonzept Fest der Chöre

  • Gemäss geltenden Massnahmen sind max. zwei Drittel der Kapazität des Konzertortes zugelassen.

  • Das Desinfizieren der Hände beim Eingangsbereich ist obligatorisch.

  • In der Stadtkirche und in allen geschlossenen Räumen gilt Maskenpflicht. Für das Singen darf die Maske abgenommen werden.

  • In der Stadtkirche gilt Sitzpflicht.

  • Die Abstandsregel von 1.5 m ist jederzeit einzuhalten, auch bei Einlass und Auslass. Menschenansammlungen sind überall zu vermeiden.

  • Besonders gefährdeten Personen wird vom BAG empfohlen, auf einen Veranstaltungsbesuch zu verzichten. Personen, die sich krank fühlen oder krank sind, bleiben gemäss Empfehlung BAG zu Hause.

  • Wir erheben die Kontaktdaten aller Konzertbesuchenden in der Stadtkirche. Wir bitten um frühzeitige Anmeldung (bis am 9. September 2021). Spontane Konzertbesuchende können sich vor Ort registrieren lassen (mit Wartezeiten muss gerechnet werden).

  • Wird eine Person positiv auf das neue Coronavirus getestet, ist dadurch sichergestellt, dass sämtliche engen Kontakte dieser Person rückverfolgt werden können (Contact Tracing). Auf Anfrage können die Daten den Behörden weitergeleitet werden. Nach 14 Tagen werden die Daten der Konzertbesuchenden gelöscht.

  • Die Sängerinnen und Sänger sind via Choranmeldung erfasst. Jeder Chor/jedes Vokalensemble muss in jedem Moment fähig sein, die Behörden über die Namen, Wohnorte und Telefonnummern der Anwesenden zu informieren.

  • Proberäume werden nach jedem Einsingen von Helfer*innen gelüftet.

  • Die Stadtkirche wird alle 40 min. während 20 min. gelüftet. In allen Pausen gilt weiterhin der Mindestabstand.

  • Zum Expertengespräch sind maximal 3 Personen pro Chor zugelassen.

  • Die sanitären Einrichtungen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert.

  • Türgriffe und Gegenstände, die während des Einsingens/der Liedvorträge häufig von mehr als einer Person berührt werden, werden vor und nach dem Einsingen/dem Liedvortrag desinfiziert. Wo immer möglich, bleiben die Türen offen. 

  • Während der Mittagsverpflegung in den Restaurants gelten die Schutzkonzepte der Restaurantbetreiber. Die Organisatoren prüfen diese Schutzkonzepte im Vorfeld.

  • Die Massnahmen für das Fest der Chöre basieren auf den Vorgaben des Bundes. Werden vom Kanton weitergehende Regelungen erlassen, werden diese befolgt.

 Covid-Verantwortliche, Christina Schäfer, 076 325 29 34, info@kulturbuero-schaefer.com